Vermietungs-Gutschein
Als originelle Geschenkidee bieten wir auch Gutscheine an, die sich besonders für Ihre Liebsten oder für Geschäftspartner eignen.
Der Gutschein ist für alle Buchungsmöglichkeiten erhältlich und wird nach Erhalt der Zahlung an die von Ihnen gewünschte Adresse zugestellt.
Um einen Gutschein zu bestellen, schicken Sie uns bitte eine Email mit den gewünschten Buchungstagen und deiner Rechnungs- und Lieferadresse an vermietung@auto-vermietung24.at.
Miet-Preise
In unserem Preis ist das gratis Aufladen an allen Tesla Supercharger Stationen europaweit inbegriffen. Außerdem stellen wir Ladeadapter für alle gängigen Ladestationen und Ladekarten von Smatrics zur Verfügung. Bei letzteren können zusätzliche Kosten entstehen, die wir dir im Anschluss in Rechnung stellen.
Bei der Abholung des Tesla Model S 85 muss eine Kaution von €1000.- hinterlegt werden (Vollkaskoversicherung mit €1000.- Selbstbehalt). Diese wird bei schadenfreier Rückgabe des Fahrzeuges natürlich rückerstattet.
Für €20.- pro Tag kannst du außerdem eine Zusatzversicherung abschließen, durch die sich der Selbstbehalt und damit die zu hinterlegende Kaution auf €500.- reduzieren.
Beachte dazu bitte auch die Mietbedingungen.
Allgemeine Vermietungsbedingungen (AGB)
Vertragspartner dieses Mietvertrages sind der Vermieter und die/der in der Auftragsbestätigung genannte Mieterin bzw. Mieter, im Folgenden kurz Mieter genannt.
Reservierung
Eine verbindliche Reservierung kommt erst durch die schriftliche
Auftragsbestätigung desVermieters und nach der geleisteten Anzahlung des Mieters zustande.
Mietpreise, Mietdauer
Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste. Die Mindestmietdauer beträgt 8 Stunden. Bei einer Mietdauer unter 8 Stunden erhöht sich derTagesmietpreis um 10%. Über den gesamten Mietpreis ist die gesetzliche Vertragsgebühr von 1% zu entrichten.
Kaution
Die Kaution ist vor Fahrzeugübernahme im Voraus zu überweisen oder in Bar zu hinterlegen. Bzw. auf unser Konto der Bawag einzuzahlen IBAN: AT73 1400 0037 1000 2761 vollständiger und unbeschädigter Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die Kaution rückerstattet. Die Rückerstattung der Kaution befreit den Mieter nicht vor Haftansprüchen des Vermieters bezüglich nicht gemeldeter oder versteckter Mängel. Die Kaution beträgt EUR 1000,- .
Versicherung
Alle Mietfahrzeuge sind vom Vermieter ordnungsgemäß haftpflichtversichert. Der Mieter haftet für selbstverschuldete Schäden und/oder Kaskoschäden bis zu einem Betrag von EUR 1.200.- pro Schaden(Selbstbehalt). Der darüber hinausgehende Schaden wird durch eine vom Vermieter abzuschließende Kaskoversicherung oder vom Vermieter selbst zu den Bedingungen einer solchen getragen.
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind innerhalb der EU, Schweiz und Norwegen möglich (nur mit schriftlichem Einverständnis). Für Fahrten außerhalb dieser Gebiete ist im Vorhinein das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Treibstoff
Die Mietfahrzeuge werden vollaufgeladen über 300km Reichweite übergeben und sind vollaufgeladen mindestens 300km Reichweite zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter EUR 0,49,- zusätzlich pro Kilometer entsprechend zum Ladezustand lt. APP.
Rücktritt und Storno
Wird die Miete infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, wie die Nichtrückgabe bzw. nicht termingerechte Rückgabe durch den Vormieter, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes durch den Vormieter oder einen Dritten, Streik, hoheitlicher Anordnung oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Mieter oder Vermieter zu Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten des Mietvertrages durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, das vereinbarte Mietentgelt zu verrechnen. Der Vermieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein Rücktrittsangebot (Storno) zu nachstehenden Bedingungen schriftlich zu übermitteln, durch dessen Annahme sich der Mieter von der Leistung des übrigen Mietentgeltes befreien kann.
Folgende Stornosätze kommen zur Anwendung:
Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Gebühren verrechnet:
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtmiete
weniger als 30 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 90% der Vertragssumme.
Eine Reduzierung der Mietdauer nach Vertragsabschluss wird einer Stornierung gleich gesetzt.
Übergabe und Rücknahme
Das Fahrzeug wird zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand vollgetankt mindestens 300km Reichweite übergeben. Voraussetzung für die Übergabe ist die bezahlte Miete und die Hinterlegung der Kaution. Rückgabe des Fahrzeuges am letzten Miettag bis zur vereinbarten Uhrzeit. Bei verspäteter Rückgabe wird ein weiterer Miettag verrechnet. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter. Eine Weitervermietung des Fahrzeuges oder sonstige Überlassung an Dritte ist verboten (erlischt der Versicherungsschutz).
Nur die im Mietvertrag angeführten Personen sind zur Lenkung des Fahrzeuges berechtigt. Das Nichtzurückbringen und die Weitergabe an Dritte, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters, stellt eine Veruntreuung dar. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet für den gesamten Wert des Mietfahrzeuges, sowie für sämtliche damit verbundenen Kosten (wie Rückholung u.s.w.)
Fahrzeugbehandlung, Verbotene Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Des Weiteren sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist im Vorhinein vom Vermieter schriftlich zu gestatten. VERBOTEN sind: die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, auch, soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden.
Berechtigte Fahrer, Mindestmietalter, Gesetzesübertretungen
Das Mindestalter des Mieters beträgt 25 Jahre. Führerschein und Reisepass sind bei Übergabe vorzulegen. Fahrberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit entsprechendem Führerschein. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Delikte haftet der Mieter.
Unfall, Beschädigung, Reparatur
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Im Schadensfall ist zuerst die telefonische bzw. schriftliche Weisung des Vermieters einzuholen. Bei Schäden über EUR 150,- ist zusätzlich ein beeideter Sachverständiger oder eine Servicestelle einer Kraftfahrorganisation zur Begutachtung beizuziehen. Verstößt der Mieter gegen diese Vorschriften, hat er nun Anspruch auf Ersatz jener Schadensbehebungskosten, die zum klaren, überwiegenden Vorteil des Vermieters führen (§ 1037 ABGB). Für die Behebung des Schadens dürfen nur Vertragswerkstätten in Anspruch genommen werden, ausgenommen, sie sind weiter als 100 km entfernt. Ein Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Fahrzeuges wegen einer Reparatur oder aus sonstigen Gründen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten des Rücktransportes des Mieters, der Insassen des Fahrzeuges und des Reisegepäckes. Bei Unterbrechung der Fahrt/Reise durch Schadensfälle muss die weitere Vorgehensweise mit dem Vermieter abgesprochen werden. Allfällige Schäden sind dem Vermieter vorweg, also bereits während der Mietdauer und vor Rückgabe, zumindest telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Reifenschäden sind immer vom Mieter selbst zu tragen. Bei notwendigen Reparaturen sind umgehendst Anweisungen des Vermieters einzuholen. Ersetzte Ersatzteile müssen dem Vermieter übergeben werden. Eine Vergütung der Reparaturkosten kann nur dann erfolgen, wenn ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen und Belege vorgelegt werden und der Schaden vom Mieter zweifelsfrei nicht selbst verursacht wurde. Batterie- und andere Schäden, die z.B. nachweislich durch überhöhte Fahrt oder durch sonstige fahrlässige Bedienungsmängel entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
Ausstattung
Alle Fahrzeuge sind mit Heizung, Klimaanlage, Österreichischer Autobahn Vignette, Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten ausgestattet.
Reinigung
- Eine Reinigungsgebühr entfällt bei sauberer Rückgabe – gründliches Reinigen spart viel Geld.
- Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, die
Kaution einzubehalten.
Folgende Gebühren werden bei Bedarf verrechnet:
Außenreinigung EUR 20,-
Innenreinigung EUR 50.-
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von EUR 80.- in Rechnung gestellt.